16. Herr Künzel und die Meinungsfreiheit

Daß der ehem. Showhypnotiseur Alexander Cain alias Wolfgang Künzel andere bis an die Grenze der Beleidigung oder darüber hinaus abzuwatschen pflegt, Kritik an der eigenen Person jedoch nicht so sehr schätzt, wissen wir bereits. Womöglich hängt das mit seinem eigentümlichen Verständnis von Meinungsfreiheit zusammen. Künzel kotzt sich in seinem Forum wieder einmal über „die“ bösen Kritiker aus:

„Interessant ist auf jeden Fall, dass der Art. 5 Grundgesetz für alle anderen gilt, nur nicht für mich. Anders wäre es für die gestörten Persönlichkeiten ja fatal… Ein schönes Beispiel ist ja die Aktion mit dem Supertalent. Da wurde ich auch sehr kritisiert für meine Meinung und zu dem Herrn Bolze wurde ja gesagt, dass in 25 Jahren nichts passiert sei. Das beruht natürlich auf dessen eigener Aussage. Das ist wie Rauchen ist gesund! Gez. Philipp Morris‘. Ich habe hingegen etwas anderes gehört.“

(Wundern Sie sich bitte nicht darüber, daß Künzel seine Kritiker mal wieder als psychisch krank bezeichnet – das ist Standard.) Bemerkenswerte Aussagen, nicht wahr? Herr Künzel kann eine kritische Meinung haben, etwa zu dem Auftritten von „Pharo“ (siehe meinen Kommentar HIER). Niemand verbietet ihm das. Niemand spricht ihm das Recht auf freie Meinungsäußerung ab.

Und von diesem Recht macht er auch weidlich Gebrauch: Er kritisiert sehr viele für ihr Handlungen und auch für ihre Meinungen, und das teilweise äußerst polemisch: So unterstellt er etwa jenen, die hinsichtlich „Vebrechen in Hypnose“ andere Auffassungen als er vertreten, daß sie lügen oder keine Ahnung haben – und auf alle Fälle verwerflich handelten. (Tatsächlich kennt oder versteht er deren Argumente offenbar nicht.)

Aber so, wie Herr Künzel andere Menschen für ihre Ansichten kritisiert, so wird nun auch Herr selbst Künzel für seine Meinung kritisiert. Das ist absolut legitim. Wer wie Herr Künzel austeilt, muß auch einstecken können. Wenn er seine Meinung äußert, muß er sich auch eine kritische Gegenmeinung dazu gefallen lassen. Wenn er etwas kritisiert, muß er auch mit Gegenkritik rechnen.

Aber genau das scheint Künzel groteskerweise bereits als Angriff auf seine Rechte wahrzunehmen, auf sein Anrecht auf freie Meinungsäußerung. Wenn es nach Herrn Künzel ginge, dürfte es wohl keine Kritik an seiner Meinug geben. Es müßte dann wohl vielmehr so aussehen:

Herr Künzel darf andere nach Herzenslaune heftigst kritisieren. Er darf jederzeit seine kritische Meinung sagen. Aber niemand darf sich erdreisten, nun seinerseits Künzels Meinung zu kritisieren oder sie kritisch zu hinterfragen.

Auf nichts anderes läuft es hinauf. Und wer dennoch Kritik übt, der wird angegangen: Und zwar nicht für den Inhalt der an Künzel geäußerten Kritik, sondern für die Tatsache, daß er überhaupt wagt, Kritik an Künzels Auffassung auszusprechen!!!

Das ist also Künzels Verständnis von „Meinungsfreiheit“: Künzel darf alle kritisieren, aber niemand darf Künzel kritisieren.

Wer hier also nun derjenige ist, der für sich selbst das Recht auf freie Meinungsäußerung beansprucht und es anderen abspricht, ist klar: Es ist Wolfgang Künzel. Daß nun ausgerechnet er anderen solches vorwirft, ist eine Umkehrung der Tatsachen, die sich an Abstrusität kaum noch toppen läßt. Wie üblich stellt sich der „Täter“ Künzel wieder mal als „Opfer“ dar und hält anderen das vor, was in Wahrheit er macht.

Selbstverständlich ist es in absolut legitim, Herrn Künzel zu kritisieren – so, wie natürlich auch er andere kritisieren darf. Allerdings ist Kritik auch nicht gleich Kritik. Die eine hat ein gewisses inhaltliches und formales Niveau, die andere eben nicht.

Was übrigens den attackierten Bolze angeht, so nehme ich an, daß er wohl kaum auf Anzeigen und Klagen scharf ist und daher auch mit einer gewissen Vorsicht walten wird. Die Beweispflicht für alles andere liegt jedenfalls bei Künzel. Er müßte zeigen, daß sein Konkurrent andere geschädigt hat, anstatt dies nur als Verdacht in den Raum zu stellen.

Schließlich würde sich Künzel ja auch nicht freuen, wenn man ihm einfach unterstellen würde, daß er Probanden geschädigt hat. Daß es nicht so ist, wissen wir ja auch nur durch seine Beteuerungen, die wir genau so infragestellen können wie er jene von Bolze.

Wolfgang Künzel, die fleischgewordene Selbstgerechtigkeit, würde vermutlich dagegenhalten, daß er zwar so mit anderen umgehen darf, andere aber nicht mit ihn, weil er sonst wieder mal als einziger kein Recht auf freie Meinungsäußerung hat.

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